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BGH, 09.07.1991 - X ZR 108/89 |
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- BGH, 11.11.1971 - VII ZR 57/70
Rechtsfolgen der Prozeßaufrechnung
Auszug aus BGH, 09.07.1991 - X ZR 108/89
Im Hinblick auf die von der Beklagten zu 2 erhobene Verjährungseinrede wird auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. November 1971 (VII ZR 57/70, S. 7 des Urteilsumdrucks, insoweit in BGHZ 57, 242 ff. u. NJW 1971, 450 ff. nicht abgedruckt) hingewiesen. - BGH, 04.07.1983 - II ZR 235/82
Rechtshängigkeit und Unterbrechung der Verjährung bei mehreren Klagegründen; …
Auszug aus BGH, 09.07.1991 - X ZR 108/89
Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß Ersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung sich im Gegensatz zu Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung nach § 823 Abs. 1 BGB auf alle durch das schädigende Ereignis adäquat verursachten, unmittelbaren und mittelbaren Vermögensschäden erstrecken (vgl. BGH NJW 1983, 2813, 2814).